RISIKOPRÄVENTION BEI ELEKTRISCHEN TRETROLLERN UND MOTORISIERTEN PERSONENBEWEGUNGSMITTELN (EDPM)

Ihre Stadtpolizei teilt Ihnen mit, dass sie eine wesentliche Rolle bei der Prävention von Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Elektrorollern und motorisierten Fortbewegungsmitteln (EDPM).

Angesichts der zunehmenden Verbreitung dieser Fortbewegungsart im städtischen Raum zielen die Maßnahmen darauf ab, die Nutzer für die Verkehrsregeln zu sensibilisieren und eine sichere gemeinsame Nutzung des öffentlichen Raums zu fördern.

Die Beamten führen regelmäßig Präventionsmaßnahmen für die Einwohner, insbesondere für Jugendliche, durch, um sie an die bewährten Verhaltensweisen zu erinnern:

  • Einhaltung der Straßenverkehrsordnung
  •  Verkehr auf den zugelassenen Fahrspuren
  •  Geschwindigkeitsbegrenzung, Vorsicht gegenüber Fußgängern und Beförderungsverbot für Mitfahrer
  •  Sie betonen zudem, wie wichtig das Tragen von Schutzausrüstung – insbesondere eines Helms – sowie die Verwendung eines vorschriftsmäßigen und ordnungsgemäß ausgestatteten Fahrzeugs (Beleuchtung, reflektierende Elemente, Hupe und Bremssystem) ist.

Diese Sensibilisierungsmaßnahmen werden häufig in Zusammenarbeit mit Schulen, Vereinen und verschiedenen Akteuren der Verkehrssicherheit organisiert. Sie können in Form von pädagogischen Workshops, praktischen Vorführungen oder Informationskampagnen stattfinden, die darauf abzielen, an die gesetzlichen Verpflichtungen und verantwortungsbewusstes Verhalten zu erinnern.

Ergänzend zu dieser präventiven Aufgabe führt Ihre Stadtpolizei Kontrollen auf öffentlichen Straßen durch, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Diese Maßnahmen dienen der Bekämpfung gefährlicher Verhaltensweisen wie dem Befahren von Gehwegen, wenn dies verboten ist, Geschwindigkeitsüberschreitungen, der Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt oder der Beförderung mehrerer Personen auf einem einzigen Roller.

Durch ihre tägliche Arbeit trägt die Stadtpolizei dazu bei, das Unfallrisiko zu verringern, die am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmer zu schützen und ein harmonisches Miteinander der verschiedenen Verkehrsmittel zu fördern.

Das Vorgehen der Stadtpolizei gegen Elektro-Tretroller dient der öffentlichen Sicherheit.

In diesem Zusammenhang wurde eine Präventionskampagne für die Verkehrsteilnehmer durchgeführt; künftig werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet, da es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung handelt.

HINWEIS: zu den motorisierten Fortbewegungsmitteln (EDPM) : Innerhalb von Ortschaften müssen Sie auf Radwegen fahren; sind keine Radwege vorhanden, dürfen Sie auf folgenden Bereichen fahren:

  • Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
  • In Fußgängerzonen ist das Fahren im Schritttempo (maximal 6 km/h) erlaubt, wobei Fußgänger nicht behindert werden dürfen. 
  • Das Befahren der Gehwege ist strengstens verboten
  • Das Parken auf dem Bürgersteig ist erlaubt, sofern die Fußgänger nicht behindert werden.
  • Wenn Sie unterhalb dieser zulässigen Geschwindigkeitsbereiche fahren, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 135 €.

REGELN:

  • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein
  • Die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h darf nicht überschritten werden.
  • Gültige Haftpflichtversicherung
  • Das Fahrzeug darf nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden. Jeder Verstoß gegen diese Vorschriften wird geahndet, und das Fahrzeug wird von unseren Dienststellen bis zur Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises beschlagnahmt.