Die Stadtpolizei

ROLLE DER STADTPOLIZEI

Die Arbeit der Stadtpolizei ist in erster Linie präventiv.

Ihre Untersuchungsfelder betreffen vor allem die öffentliche Ordnung, Sicherheit, Gefahrenabwehr und Gesundheitsfürsorge.

 SEINE MISSIONEN

Polizeiliche Aufgaben

  • Überwachung des Parkplatzes
  • Feststellung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, für die die P.M. zuständig ist (Ordnungswidrigkeiten der 1. bis 4. Klasse)
  • Überwachung öffentlicher Orte
  • Allgemeine Überwachung von Nachbarschaften
  • Beaufsichtigung der Ein- und Ausgänge von Schülern in der Umgebung von Schulen
  • Punktuelle Verkehrsregelung
  • Sicherheit bei bestimmten Veranstaltungen
  • Erhebung von abgewrackten oder missbräuchlich geparkten Fahrzeugen, die abgeschleppt werden sollen
  • Überwachung der Anzeigebedingungen
  • Missionen zur Verkehrsprävention in Schulen
  • Durchsetzung der städtischen Verordnungen, Aufgabe der Prävention
  • Lärmbekämpfung in der Nachbarschaft - Herumlungern von Tieren

Administrative Aufgaben 

  • Sprechstunden in der P.M., um den Empfang der Öffentlichkeit zu gewährleisten
  • Informationsanfragen (Verwaltungsuntersuchungen)
  • Verfassen von Gemeindeverordnungen zu Verkehr und Parken
  • Aufzeichnung und Übermittlung von Strafzetteln
  • Informationsberichte an den Bürgermeister und die beauftragten Wahlbeamten sowie an den territorial zuständigen Beamten der Kriminalpolizei zum Zweck der Untersuchung und Verfolgung.
  • Berichte über Verstöße und Bußgeldbescheide
  • Berichte über die Bereitstellung
  • Besetzung von Gemeindegebieten

DIE ROLLE DES BÜRGERMEISTERS

Der Bürgermeister besitzt eine allgemeine Polizeigewalt. Er trifft Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und sorgt für deren Umsetzung. Als Standesbeamter ist er auch Offizier der Kriminalpolizei und untersteht in dieser Funktion dem Präfekten und dem Staatsanwalt der Republik. Die Stadtpolizei unterstützt ihn bei seinen polizeilichen Aufgaben.

Einsatz von Kameras 

Operation ruhige Ferien
Sie sind in den Monaten Juli, August oder September nicht zu Hause?
Die Stadtpolizei von Saint-Avold kann auf Ihren Wunsch hin Ihr Haus oder Ihr Geschäft während ihrer täglichen Patrouillen überwachen.

Interessierte Personen müssen sich mit einem Wohnsitznachweis und eventuell der Telefonnummer einer nahestehenden Person bei der Stadtpolizei melden, und zwar vor ihrer Abreise. Auskünfte unter 03.87.91.06.47. 

Tipps der Stadtpolizei: Ihre Sicherheit und die Ihres Eigentums