Gewerbliches Vorkaufsrecht
EINFÜHRUNG DES KOMMERZIELLEN VORKAUFSRECHTS
Mit Beschluss vom 27. Juni 2022, Punkt Nr. 13, beschloss der Gemeinderat, das gewerbliche Vorkaufsrecht einzuführen, das es der Gemeinde ermöglicht, vorrangig bei Verkäufen von :
- Geschäftsfonds,
- Handwerksfonds,
- gewerbliche Mietverträge,
- Grundstücke, auf denen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche zwischen 300 und 1000 m² angesiedelt werden sollen.
Siehe den Beschluss vom 27. Juni 2022

Der Umkreis für die Anwendung des gewerblichen Vorkaufsrechts ist wie folgt:
Jede Veräußerung dieser Güter, die in diesem Perimeter zum Schutz des Handels und des Handwerks eingetragen ist, muss unter Androhung der Nichtigkeit einer vorherigen Erklärung(https://entreprendre.service-public.fr/vosdroits/R18601) unterworfen werden, die der Veräußerer der Gemeinde gegenüber abgibt.
Die Gemeinde verfügt nach Erhalt Ihrer Abtretungserklärung über eine Frist von zwei Monaten, um eventuell als Käufer aufzutreten. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Schweigen als Verzicht auf den Erwerb.
Dazu können Sie Ihr Formular für die Abtretungserklärung in zweifacher Ausfertigung an die Abteilung Stadtplanung/Grundbesitz schicken, entweder :
- per Einschreiben mit Rückschein durch Hinterlegung bei der betreffenden Dienststelle gegen Empfangsbestätigung
- per Post an die Adresse sce.urbanisme@mairie-saint-avold.fr
Wenn sich die Immobilie nicht innerhalb des Perimeters befindet, können Sie den Verkauf frei durchführen, ohne eine vorherige Erklärung abgeben zu müssen.
An wen man sich für weitere Informationen wenden kann :
Abteilung Stadtplanung/Vermögenswesen
sce.urbanisme@mairie-saint-avold.fr