C.C.A.S

DAS KOMMUNALE ZENTRUM FÜR SOZIALE AKTION (CCAS) 

"Das Centre Communal d'Action Sociale leitet eine allgemeine Aktion zur Prävention und sozialen Entwicklung in der Gemeinde in enger Verbindung mit öffentlichen und privaten Einrichtungen".

C.C.A.S
2 rue du Lac
57500 Saint-Avold
Tel. 03 87 91 29 60

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr

WAS IST DAS CCAS? 

Das Centre communal d'action sociale (CCAS) ist eine kommunale öffentliche Einrichtung, die von einem 14-köpfigen Verwaltungsrat (7 Mitglieder des Stadtrats und 7 Mitglieder aus Verbänden) verwaltet wird, dem der Bürgermeister von Saint-Avold vorsitzt.

Das C.C.A.S. ist hauptsächlich in drei Bereichen tätig:

  • Gesetzliche Sozialhilfe (ihre einzige gesetzlich vorgeschriebene Zuweisung),
  • Freiwillige Sozialhilfe und Sozialarbeit; in diesen Bereichen setzt er die von den lokalen Abgeordneten festgelegte Sozialpolitik um,
  • Animation von sozialen Aktivitäten.

Wenn Ihre Situation nicht in den Zuständigkeitsbereich des C.C.A.S. fällt, werden Sie an die richtige Einrichtung verwiesen.

WELCHE HILFEN BIETET DAS CCAS AN? 

  • Die gesetzlichen Hilfen des C.C.A.S. betreffen 

                  → Ältere Menschen mit der APA (Allocation personnalisée d'autonomie).

Leistung, die Personen ab 60 Jahren gewährt wird, die in Frankreich zu Hause oder in einer Einrichtung wohnen und Schwierigkeiten haben, die einfachen Dinge des täglichen Lebens zu bewältigen. Die Leistung ist nicht an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden, bei der Berechnung wird jedoch die Höhe der Einkünfte berücksichtigt. 

Sie ermöglicht die Finanzierung von :

  • häusliche Hilfsdienste
  • das Bringen von Mahlzeiten
  • Hygieneartikel
  • bestimmte technische Hilfen
  • die Telehilfe
  • die Kosten für den Aufenthalt in einer vorübergehenden Unterkunft oder Tagesbetreuung
  • den Pflegesatz in Einrichtungen.

Antragsunterlagen, die beim C.C.A.S. abgeholt werden können. 

Die Anträge sind beim C.C.A.S. oder beim Centre Médico-Social zu stellen. 

                   → Menschen mit Behinderungen
Die Unterstützung bezieht sich insbesondere auf die Ausgleichszulage und die Kosten für die Unterbringung in Heimen und Pflegefamilien.
Das C.C.A.S. hat eine informative Rolle bei der Beantragung eines Behindertenausweises und der Beihilfe für erwachsene Behinderte (allocation Adulte Handicapé).

  •  Freiwillige soziale Hilfen ergänzen dieses System:

                   → Nahrungsmittel- oder Finanzhilfe

Beihilfen, die für ganz bestimmte Zwecke gewährt werden. Die Höhe und Art der gewährten Hilfe wird von der ständigen Verwaltungskommission des C.C.A.S. festgelegt. Um eine Hilfe zu beantragen, muss man sich mit allen Belegen (Familienstammbuch, Einkommensnachweise, Schulden, Kredite, Mieten) beim C.C.A.S. melden. 

                  → Die Anleitung und Nachbereitung für den:
Bevollmächtigter Dienst in der Nähe für ältere Menschen, Behinderte und Kinderbetreuung.
Das CCAS übernimmt alle administrativen Schritte und erstellt die Lohnabrechnungen. Der Arbeitgeber bleibt die ältere Person.
0 800 10 33 10