Videoüberwachungsbereiche
Stadt Saint-Avold
Bestimmte Bereiche der Gemeinde werden im Rahmen des Schutzes von Personen und Eigentum sowie zur Verhinderung von Straftaten gemäß den Artikeln L.251-1 und L.251-2 des Gesetzes über die innere Sicherheit, der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) sowie dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Der Bürgermeister der Gemeinde Saint-Avold
Kontaktdaten:
, 36, Boulevard de Lorraine, 57500 SAINT-AVOLD,
, Tel. 03 87 91 10 07,
, Courrier@mairie-saint-avold.fr
Datenschutzbeauftragter (DSB):
Verwaltungszentrum für den öffentlichen Dienst
Tel. 03 87 69 03 92
Rgpd@cdg57.fr
DSB-Beauftragte der Gemeinde (Datenschutz-Grundverordnung):
Tel. 03 87 91 10 07
Referentergpd@mairie-saint-avold.fr
Ihre Rechte:
Sie können Ihre Rechte in Bezug auf die Sie betreffenden Daten und Bilder ausüben, insbesondere Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung gemäß den in den für die Datenverarbeitung geltenden Vorschriften festgelegten Bedingungen.
Um Ihre Rechte auszuüben, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten (DSB) oder die zuständige Stelle (DSGVO-Beauftragte) wenden.
Sollten Sie nach der Kontaktaufnahme mit uns der Ansicht sein, dass Ihre „Rechte im Bereich Datenschutz und Freiheiten“ nicht gewahrt werden, können Sie eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde (Commission nationale de l’informatique et des libertés, CNIL) unter cnil.fr/plaintes einreichen oder etwaige Unregelmäßigkeiten dem Präfekten des Departements oder der Departementskommission für Videoüberwachung melden.
So machen Sie von Ihrem Recht auf Auskunft über die Aufzeichnungen Gebrauch: Stadtpolizei
, Tel. 03 87 91 06 47,
. Aufbewahrungsfrist der Aufzeichnungen: 30 Tage.
. Empfänger der Daten: Die erhobenen Daten sind ausschließlich den im Rahmen ihrer Aufgaben dazu befugten Personen zugänglich und können an die zuständigen Behörden weitergegeben werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dies zulassen.
GEMEINDE MIT VIDEOÜBERWACHUNG
Gesetz über die innere Sicherheit:
(Art. L223-1 bis L.223-9, L.251-1 bis L.255-1, L.613-13, R.223-1, R.223-2 sowie R.251-1 bis R.254-2)
Datenschutzgesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, Titel 3 (Polizei und Justiz).
Zwecke der Datenverarbeitung:
- Verhinderung von Gefahren für die Sicherheit von Personen und Gütern;
- Schutz von Gebäuden, Anlagen und öffentlichen Räumen;
- Verhütung und Feststellung von Verstößen gegen die Verkehrsregeln;
- Sicherung öffentlicher Plätze;
- Regulierung der Verkehrsströme.
Rechtsgrundlage: Aufgabe im öffentlichen Interesse.
OBJEKT MIT VIDEOÜBERWACHUNG
Die Einrichtung wird videoüberwacht.
Bei einer öffentlich zugänglichen Einrichtung besteht der in Artikel L.251-2 des Gesetzes über die innere Sicherheit vorgesehene Hauptzweck darin, die Sicherheit von Personen und Gütern zu gewährleisten, wenn der Ort der Gefahr von Übergriffen ausgesetzt ist.
Gesetz über die innere Sicherheit:
(Art. L223-1 bis L.223-9, L.251-1 bis L.255-1, L.613-13, R.223-1, R.223-2 sowie R.251-1 bis R.254-2)
Datenschutzgesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978; Europäische Verordnung 2016/679, Kapitel 3, Abschnitt 2.
Zwecke der Datenverarbeitung:
- Die Sicherheit der in der Einrichtung anwesenden Personen gewährleisten;
- Vandalismus, Diebstähle, Sachbeschädigungen und unbefugtes Betreten verhindern;
- Schutz des Eigentums und der Räumlichkeiten der Einrichtung;
- Verstöße verhindern und feststellen;
- Zur Sicherung der Zugänge und sensiblen Bereiche der Einrichtung beitragen;
- Prävention terroristischer Handlungen.
Rechtsgrundlage: Aufgabe im öffentlichen Interesse
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: DSGVO-Beauftragte –