Klassifizierte Anlagen
WAS IST EINE KLASSIFIZIERTE ANLAGE ZUM SCHUTZ DER UMWELT?
Als klassifizierte Anlage gilt jedes Lager, jede Baustelle und generell jede Anlage, die von einer natürlichen oder juristischen, öffentlichen oder privaten Person betrieben oder besessen wird (Fabriken, Viehzucht, Lager, Steinbrüche usw.) und die Gefahren oder Nachteile für :
- Bequemlichkeit der Nachbarschaft,
- Öffentliche Gesundheit, Sicherheit und Gesundheitsfürsorge,
- Landwirtschaft,
- Natur- und Umweltschutz,
- Erhaltung von Stätten und Denkmälern.
Mit anderen Worten: Klassifizierte Anlagen betreffen jeden industriellen oder landwirtschaftlichen Betrieb, der Gefahren, Verschmutzungen oder Belästigungen verursachen kann, insbesondere für die Sicherheit und Gesundheit der Anwohner ist eine klassifizierte Anlage.
Für klassifizierte Anlagen gelten besondere Vorschriften, die in Titel1 desBuches 5 des Umweltgesetzbuches (Gesetz- und Verordnungsteil) festgelegt sind. Die betroffenen Tätigkeiten werden in einer Nomenklatur definiert, die je nach Schwere der Gefahren oder Nachteile, die sie mit sich bringen können, als anmelde- oder genehmigungspflichtig eingestuft wird.
Gut zu wissen
Weitere Informationen zu den Vorschriften für klassifizierte Anlagen zum Schutz der Umwelt finden Sie auf den folgenden Websites :
- AIDA
- LEGIFRANCE
- ENVIROVEILLE