Militärische Volkszählung für Bürger
WAS IST DAS?
Die Bürger- oder Militärregistrierung ist obligatorisch!
Im Alter von 16 Jahren muss sich jeder junge Franzose bei seiner Gemeindeverwaltung registrieren lassen. Die Volkszählung ermöglicht es der Verwaltung, den Jugendlichen zur Teilnahme am Tag der Verteidigung und Staatsbürgerschaft (DDC) einzuladen. Nach der Zählung muss man die Militärbehörden über jede Änderung der Situation informieren. Die Volkszählung ermöglicht auch die automatische Eintragung des Jugendlichen in die Wählerlisten, wenn er 18 Jahre alt wird.
Zu beachten:
Wenn der Jugendliche eine Behinderung hat und von der Teilnahme am DJK befreit werden möchte, kann er bereits bei der Volkszählung ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er nicht in der Lage ist, am DJK teilzunehmen.
WIE GEHEN SIE VOR?
Der Schritt erfolgt durch einen Besuch bei der Gemeinde des Wohnorts oder über einen Dienst. Dieser Service ist mit einem persönlichen Konto service-public.fr zugänglich. Man muss unbedingt seine Online-Anmeldedaten und die digitale Version im pdf-Format der folgenden einzureichenden Unterlagen mitbringen:
- Identitätsnachweis, der die französische Staatsangehörigkeit belegt (Personalausweis oder Reisepass)
- Aktuelles Familienstammbuch
- Wohnsitznachweis von -3 Monaten
Klicken Sie hier(https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F870)
Gut zu wissen:
Wenn die Fristen verstrichen sind, kann man seine Situation bis zum Alter von 25 Jahren immer noch regularisieren, indem man auf dieselbe Weise vorgeht wie bei einer herkömmlichen Volkszählung.
Bei fehlender Volkszählung
Im Falle einer fehlenden Zählung wird die Unregelmäßigkeit durch die Tatsache :
- nicht am DDC teilnehmen können und folglich bis zum Alter von 25 Jahren keine staatlichen Auswahlverfahren oder Prüfungen ablegen können,
- ab 18 Jahren nicht in die Wählerlisten eingetragen zu werden.
DELIVERING A ATTESTATION
Wenn die Volkszählung abgeschlossen ist, stellt die Stadtverwaltung eine Bescheinigung über die Volkszählung aus. Wenn die Volkszählung im Internet durchgeführt wurde :
- oder die Bescheinigung über die Volkszählung befindet sich in der Dokumentenmappe des persönlichen Kontos. Dort kann sie beliebig oft ausgedruckt werden.
- oder die Bescheinigung ist im Rathaus abzuholen.
IM FALLE EINES VERLUSTES?
Es werden keine Duplikate ausgestellt. Bei Verlust oder Diebstahl können Sie bei dem für Sie zuständigen Centre du Service National einen Nachweis über die Volkszählung anfordern.