Beglaubigte Kopie

WORUM GEHT ES?

Die beglaubigte Kopie eines Dokuments wird ausschließlich von ausländischen Behörden verlangt. Jede Kopie eines französischen Originaldokuments, die an eine ausländische Behörde weitergeleitet werden soll, muss beglaubigt sein. 

WIE GEHEN SIE VOR?

Um eine beglaubigte Kopie eines Dokuments beglaubigen zu lassen, müssen Sie sich an die französische Verwaltung wenden, d. h. an das Rathaus oder die Präfektur Ihres Wohnortes. Das Original des Dokuments muss ebenfalls vorgelegt werden.

Nämlich :

Kopien französischer Dokumente, die an eine französische Behörde weitergeleitet werden müssen, um Behördengänge zu erledigen, müssen nicht beglaubigt werden.