Lokaler Stadtentwicklungsplan (PLU)
Der P.L.U. ist ein Dokument, das die städtebaulichen Regeln nach Zonen und Sektoren für ein gesamtes Gemeindegebiet festlegt.
ÄNDERUNG DES LOKALEN STÄDTEBAUPLANS (P.L.U.)
Die Gemeinde Saint-Avold verfügt seit dem 20. Dezember 2005 über einen P.L.U. (Plan für die Stadtentwicklung).
Dieses Stadtplanungsdokument wurde in den letzten Jahren immer wieder geändert.
Der P.L.U. wird seit dem 07.06.2022 überarbeitet.
Im Folgenden finden Sie die 4 verschiedenen Dienstbarkeitspläne des Gemeindegebiets :
Im Folgenden finden Sie die vier verschiedenen Zonierungspläne des Gemeindegebiets :
ERINNERUNG AN DIE WICHTIGSTEN REGELN ?
Jeder Bau mit oder ohne Fundament und alle Arbeiten an einem bestehenden Gebäude, die dessen äußeres Erscheinungsbild verändern, bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
So ist es bei den :
- Fassadenrenovierungen
- Änderungen an Tischlereien und Dächern
- Zaunsetzungen
- Ansiedlungen von Gartenhäusern
- Verandas, Pergolas
- Garagen
- Wohnhäuser
- Schwimmbäder
Es ist zu beachten, dass die Durchführung von Arbeiten ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wenn Sie also Zweifel haben, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an die Abteilung Stadtplanung.
Im Anschluss an die öffentliche Anhörung zum Projekt Änderung des PLU, die vom 25. April bis zum 27. Mai 2019 stattfand, können Sie den Bericht des Untersuchungsbeauftragten hier einsehen.